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Wie werde ich im Falle meines Todes zum Organspender ? Nach seit 1997 gültiger Rechtslage werden nach erfolgter Hirntoddiagnose und damit dem Tod des Menschen bei Vorhandensein eines Organspendeausweises die dort gemachten Angaben befolgt. Liegt kein Organspendeausweis vor, werden die nächsten Angehörigen bzgl. einer möglichen Organspende befragt; sie sollen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Daher ist es besonders wichtig, den nächsten Angehörigen seine persönliche Meinung dazu mitzuteilen und den Organspendeausweis in den Personalpapieren mit sich führen. Dieser Organspendeausweis hat etwa die Größe eines Personalausweises und folgenden Inhalt:
Den Organspendeausweis bekommen Sie bei uns als pdf-Datei oder per Post (Anforderungsformular unten), bei vielen Apotheken und Krankenkassen oder über das gebührenfreie Infotelefon 0800 - 90 40 400. Wichtigste Hinweise
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